Beitragsordnung

Die Mitgliedversammlung der CISO Alliance e.V. hat am 08.06.2021 folgende Beitragsordnung beschlossen:

  1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag.
     
  2. Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils für ein Kalenderjahr erhoben. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft wird der Beitrag anteilig nach den verbleibenden Monaten bis Jahresende erhoben.
     
  3. Der Jahresbeitrag beträgt:
    1. Personenmitgliedschaft: EUR 190,- jährlich
    2. Studentische Mitgliedschaft: EUR 90,- jährlich
    3. Institutionelle Mitglieder:
      1. fachliche Organisationen: EUR 1.800,- jährlich
      2. Wirtschafts-/Branchenverbände bis zum Geschäftsvolumen der Mitglieder von 1 Mrd. Umsatz: EUR 3.200,- jährlich
      3. Wirtschafts-/Branchenverbände bis zum Geschäftsvolumen der Mitglieder 1 bis 10 Mrd. Umsatz: EUR 8.400,- jährlich
      4. Wirtschafts-/Branchenverbände bis zum Geschäftsvolumen der Mitglieder über 10 Mrd. Umsatz: EUR 12.200,- jährlich
    4. VIP-Mitglieder sind beitragsfrei
       
  4. Der Verein erhebt eine einmalige Aufnahmegebühr mit folgender Staffelung:
    1. Personenmitgliedschaft: EUR 75,-
    2. Studenten zahlen keine Aufnahmegebühr
    3. Institutionelle Mitglieder:
      1. fachliche Organisationen: EUR 300,- jährlich
      2. Wirtschafts-/Branchenverbände bis zum Geschäftsvolumen der Mitglieder von 1 Mrd. Umsatz: EUR 900,-
      3. Wirtschafts-/Branchenverbände bis zum Geschäftsvolumen der Mitglieder 1 bis 10 Mrd. Umsatz: EUR 1.200,-
      4. Wirtschafts-/Branchenverbände bis zum Geschäftsvolumen der Mitglieder über 10 Mrd. Umsatz: EUR 1.500,-
    4. VIP-Mitglieder zahlen keine Aufnahmegebühr
       
  5. Studenten weisen den Status der Immatrikulation durch Einreichung einer jeweils aktuell gültigen Immatrikulationsbescheinigung zu Beginn eines neuen Kalenderjahres nach.
     
  6. Studenten zahlen ab dem Kalenderjahr nach der Exmatrikulation den vollen Beitrag einer Personenmitgliedschaft.
     
  7. Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum ersten Werktag im Februar eines Jahres für das laufende Jahr eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat.
     
  8. Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 31. Januar eines jeden Jahres auf das in der Aufnahmebestätigung benannte Beitragskonto der CISO Alliance e.V. In diesem Fall ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich 10,- EUR zu zahlen. Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.
     
  9. Bei verspäteter Zahlung des Mitgliedsbeitrags wird pro Mahnung eine Mahngebühr von EUR 10,- des angemahnten Betrags berechnet. Bei Lastschriftrückgaben wird eine Gebühr von EUR 25,- berechnet.
     
  10. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Mitgliedsbeiträge ist grundsätzlich nicht möglich.
     
  11. Diese Beitragsordnung ist gültig ab dem 01.01.2021

Limburg, 08.06.2021
Der Vorstand

Die aktuelle Fassung der Beitragsordnung kann hier im PDF-Format heruntergeladen werden.